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Jeder ist verdächtig: Echtzeitüberwachung der "Stoppseiten" in Planung

Ursula von der Leyen: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten
Bild: Bundesministerium für Famile, Senioren, Frauen und Jugend
Nachdem sich die Behauptungen von Bundesfamilienminsiterin Ursula von der Leyen, es würden keine Daten beim Zugriff auf die Stoppseiten gespeichert, sich als falsch erwiesen haben (was von der Leyen nicht davon abhält, diese Unwahrheiten weiter zu verbreiten), wurden nun neue Einzelheiten der geplanten Geheimzensur bekannt.
Diese Neuigkeiten lassen anklingen, dass die geplanten Maßnahmen weit über die vorgebliche Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten hinausgehen. Mit der Sperrung von Inhalten einhergehend soll ein Überwachungs- und Kriminalisierungsinstrument aufgebaut werden, angesichts dessen sich jeder Internetnutzer überlegen muss, ob er noch unbefangen im WWW surfen kann.
Ulrich Staudigel, Sprecher im Bundesjustizministerium, erklärte gegenüber heise.de, dass geplant ist, die (bei den Diensteanbietern liegenden) Stoppseiten zu überwachen - in Echtzeit:
Quelle: heise.deDie auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet.
Die erforderliche richterliche Anordnung der Echtzeitüberwachung ist dabei eher als rechtsstaatliches Feigenblatt zu sehen - man vergleiche einfach einmal mit der Praxis von Hausdurchsuchungen und deren Anordnung.
Staudigel bekräftigte auch das, was Bundesjustizministerin Zypries bereits angedeutet hat:
Quelle: heise.de[Ein] aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht. [...] Den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen.
[...]
Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.
Geriete man also versehentlich oder provoziert auf eine "Stopp-Seite", so müsste man durchaus mit Hausdurchsuchung und weiteren Maßnahmen rechnen. Das perverse: Verdachtsmoment wäre dann Verstoß gegen § 184b "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften".
Gepaart mit der Tatsache, dass die Sperrliste des BKA geheim ist (und selbst Bundesjustizministerin Zypries eine Ausweitung der Geheimzensur auf nicht-kinderpornographische Inhalte befürchet), wird hier ein Kriminalisierungsinstrument gegen beliebige Internetnutzer ermöglicht.
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2 Kommentare
Fr. vdL hat NULL Ahnung, sie wurde darauf hingewiesen das sowas nichts nützt aber (ich zitiere einen User von einer anderen Seite) es ist wie ein Katalysator beim Elektroauto... es bringt NIX. Man kann echt nur noch den Kopf schütteln... wer nicht weiß das Fr. vdL WIRKLICH tut der stimmt natürlich ihrer 'tollen' Maßnahme zu da man ja NUR hört SCHUTZ DER MIßBRAUCHTEN KINDER etc... aba in wirklichkeit bringt das nicht mal was... vdL (ich zitiere den User schon wieder) mißbraucht die mißbrauchten Kinder gleich nochmal.
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