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Öffentliche Wahrnehmung oder "Kritiker? Ach, das sind doch alles Pädophile."
Wer sich kritisch mit den geplanten Geheimzensur-Vorhaben befaßt, lebt potenziell gefährlich. Denn seien wir doch mal ehrlich: Wer allzu viel über die Geheimzensur redet, der muss doch Dreck am Stecken haben, oder?
Diese Erfahrung musste Hans J. bereits machen. Der Berliner Jurastudent und Betreiber des Blogs ViaJura wandte sich an seine Internetdiensteanbieter, die Telekom, und fragte - in leicht provokanter Art und Weise - an, ob er denn angesichts des verminderten Zugangs nun ein Sonderkündigungsrecht habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich aus den Medien [...] erfahren musste, wird Ihr Unternehmen am 17.04.09 einen Vertrag unterzeichnen, der dem Grundgesetz recht offenkundig zuwiderläuft [...].
Als bisheriger Kunde möchte ich Sie darum bitten, diesen Vertrag nicht zu unterschreiben, da Sie ansonsten direkt verfassungsfeindlich handeln würden [...].
Gerne würde ich von Ihnen hören, dass Sie den Vertrag nicht unterzeichnen. Sollten Sie dies dennoch tun, würde ich gerne wissen, ob ich Sonderkündigungsrecht habe. Denn Ihrer Leistung, mir u.a. einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen, würden Sie dann nicht mehr im vollen Umfang nachkommen. Ich habe einen Zugang zum Internet bestellt, nicht einen begrenzten Zugang zum Internet.Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten: Hans J. habe nach Ansicht der Telekom kein Sonderkündigungsrecht. Interessanterweise war aber vergessen worden, den internen Mailverkehr, der während der Bearbeitung bei der Telekom entstand, in der endgültigen Antwort zu löschen. Und so kam es, dass Hans J. erfuhr, wie solche Kunden wie er wahrgenommen werden:
Kundenanfrage vom 09.04.2009 19:42
Hinweis zur Bearbeitung: Hallo Herr H., hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung oder Weiterleitung. Vielen Dank und frohe Ostertage! Anja
H., VCS Uelzen
Alle Zitate: ViaJura
Ob die Telekom die Kundendaten von Hans J. gleich mal an das BKA weitergereicht hat, war allerdings nicht zu erfahren.
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