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Die Hüllen fallen lassen, zweiter Teil
Die geplanten Zensurvorhaben wurden stets mit der - reichlich fragwürdigen - Behauptung, damit die Verbreitung von Kinderpornographie bekämpfen zu können, begründet. So wurden auch die massiven Grundrechtseingriffe gerechtfertigt: Es gehe nur darum, kinderpornographische Inhalte zu sperren.
Im Gesetzesentwurf zu den geplanten Zensurvorhaben geht es aber nicht mehr nur um kinderpornographische Inhalte. Sicher, der Entwurf trägt den Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen". Und weiter heißt es in Absatz 1, dass das BKA eine Sperrliste führt, die Seiten mit kinderpornographischem Inhalt und Seiten, die darauf verweisen, enthält. So weit, so gut, möchte man meinen, das ist doch eindeutig definiert?
Die Anweisung an die Diensteanbieter in Absatz 3 lautet aber lediglich, diese haben "technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren". Von Kinderpornographie ist hier keine Rede mehr. Das bedeutet, selbst wenn offensichtlich nicht-kinderpornographische Inhalte auf der Sperrliste stehen, müssen Sie gesperrt werden.
Die Erfahrungen in anderen Ländern, die ein solches Zensurinstrument einsetzen, zeigen, dass durchaus nicht nur kinderpornographische Inhalte gesperrt wurden.
Ob in Deutschland nicht-kinderpornographische Inhalte auf die Sperrliste gesetzt werden könnten, darüber kann natürlich nur spekuliert werden. Von Versehen bis Vorsatz ist alles denkbar.
Man bedenke, dass die Sperrliste eine Geheimliste ist, das bedeutet, dass niemand nachforschen kann, ob nicht-kinderpornographische Inhalte zensiert werden - allein der Versuch wäre strafbar.
Ist es eine so unrealistische Annahme, das BKA könne, zumindest zeitweise, beispielsweise versehentlich Webseiten von Atomgegnern während des nächsten Castorprotestes, auf die Sperrliste setzen? Man erinnere sich an die letzten rechtswidrigen Handlungen des BKA: Beispielsweise das, das oder das.
Selbst wenn man soweit nicht gehen möchte, so sei an die Maut-Daten erinnert. Wurde anfangs noch beteuert, die Daten niemals zu anderen Zwecken als zur Mautabrechnung zu verwenden, so wird dies heute als "schwerer Fehler" bezeichnet.
Die Tage, in denen "gefährliche" Webseiten gesperrt werden, könnten schon sehr nahe liegen - und was kann nicht alles gefährlich sein: Globalisierungskritiker, Atomkraftgegner, Gewerkschaftler. Der Schritt von "gefährlich" zu "politisch nicht genehm" ist nur ein kleiner.
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