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Die Hüllen fallen lassen
Bei der Diskussion um die geplante Geheimzensur kam bei nicht wenigen denkenden Menschen die Sorge auf, was denn passiere, wenn man mal versehentlich auf eine Stopp-Seite des BKA stieße.
In gewisser Weise beruhigend war die Versicherung der Familienministerin Ursula von der Leyen, dass das BKA keine IPs speichere, wenn die Stopp-Seite aufgerufen würde.
Auf dem Entwurf der Stopp-Seite, die Ursula von der Leyen präsentierte, wurde diese Aussage nochmals bekräftigt: "Weder Informationen zu Ihrer IP-Adresse noch andere Daten, anhand derer Sie identifiziert werden könnten, werden vom Bundeskriminalamt gespeichert, wenn diese Seite erscheint. Die Sperrung dieser Webseiten erfolgt ausschließlich, um die kriminelle Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs und die weitere Ausbeutung der Kinder zu erschweren."
Im Gesetzesentwurf ist davon nicht mehr die Rede, vielmehr heißt es nun: "Die Diensteanbieter dürfen [...] personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden."
Zu sagen, Ursula von der Leyen habe gelogen, wäre aber falsch, denn in der Tat speichert das BKA keine Adressen. Es nimmt die vom Provider gespeicherten Adressen lediglich entgegen.
In diesem Zusammenhang ist auch interessant, was auf der Pressekonferenz zum Gesetzesentwurf, die in der Süddeutschen Zeitung recht anschaulich beschrieben wird, zu hören war:
Zypries erklärt: Der Gesetzentwurf lässt zu, dass Ermittler mittels der IP-Adressen verfolgen können, wer versucht, auf gesperrte Seiten zu gelangen. Allerdings würden die Daten nicht gespeichert. Die Ermittler könnten jedoch stichprobenartig in Echtzeit versuchte Seitenzugriffe beobachten und dann zur Anzeige bringen.
Von der Leyen hingegen sagt, die Ermittler würden in der Lage sein, Verhaltensmuster einzelner Nutzer zu erkennen. Wer also öfter auf eine Seite zugreift, wird eher mit Strafverfolgung rechnen müssen, als der, dessen IP-Adresse nur einmal zufällig auftaucht. Das aber würde die Speicherung der Daten voraussetzen, die Zypries gerade ausgeschlossen hat.
Quelle: sueddeutsche.de
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